AGB für Businesskunden der

Martstream Digital Gmbh

I. Allgemeines:

I.1.  Die Martstream Digital GmbH als Auftragnehmerin übernimmt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für ihre Auftraggeber Verkaufsförderungskampagnen und die Schaltung von Inseraten sowohl im Onlinebereich als auch im Offlinebereich.

I.2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz: AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen (auch für unentgeltliche Leistungen), die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zustande kommen. Allfällige AGB des Auftraggebers werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

I.3. Alle Preise sind in Euro ("EUR") exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

II. Abschluss, Laufzeit und Verlängerung des Vertrags

II.1. Die online eingestellten Produkt- bzw. Abonnementanzeigen (nachfolgend kurz: ABO) stellen ein unverbindliches Angebot der Auftragnehmerin an den Auftraggeber dar, ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrages zu legen. Das von der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin gelegte Angebot ist für die Auftragnehmerin erst ab deren Annahme verbindlich. Mit der Auftragsannahme (z.B. Übersendung einer Auftragsbestätigung) durch den Auftragnehmer in der Leistung, Preis pro ABO und die Mindestlaufzeit enthalten sind, kommt der Vertrag wirksam zustande. Im Offlinebereich kommt der Vertrag durch beidseitige Unterfertigung des Bestellscheins zustande. Jede Bestellung ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich.

II.2. Vertragsgrundlage ist ausschließlich die schriftliche und vom Auftraggeber unterfertigte Bestellung gemäß Bestellschein bzw. im Onlinebereich durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, wobei mündliche Nebenabreden, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Bestellschein sowie in den gegenständlichen AGB nicht Vertragsbestandteil werden. Ausnahme hiervon sind einzeln ausgehandelte Vertragsbedingungen im Feld “Vertragsergänzung“ des Bestellscheins. Einzelne Leistungsbestandteile des gebuchten Produktes können den jeweiligen Produktinformationsblättern entnommen werden, welche unter www.localsbest.business/b2b-info abrufbar sind.

II.3. Verträge werden auf eine konkrete Mindestlaufzeit (ein Monat,12 Monate oder auch individuell vereinbart) abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte konkrete Mindestlaufzeit oder gemäß der diesbezüglich jeweiligen individuell getroffenen Vereinbarung, jedoch längstens um ein Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird.

II.4. Für die jeweilige Dauer der Mindestlaufzeit erfolgen seitens der Auftragnehmerin keine Preiserhöhungen. Im Fall der Vertragsverlängerung wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Preises auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindexes 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index vereinbart. Als Bezugsgröße für den Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.

II.5. Von der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistungserbringung abzuführende Verkehrs- oder Verbrauchssteuern werden dem Auftraggeber weiterverrechnet und dies unabhängig davon, wer Steuerschuldner ist.

III. Ausschluss der Vertragsanfechtung

Eine Anfechtung des Vertrages insbesondere wegen Irrtums oder aus den Gründen des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

IV. Rechnungs- und Zahlungsmodalitäten

IV1. Abgesehen von anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen wird das Entgelt im Voraus geschuldet. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungen bedürfen der Schriftlichkeit. Eine Aufrechnung des Auftraggebers, gegen Forderungen der Auftragnehmerin wird ausdrücklich ausgeschlossen.

IV.2. Die erste Rechnung erfolgt mit Beginn der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin oder gemäß der diesbezüglich jeweiligen individuell getroffenen Vereinbarung. Sollte die Auftragnehmerin bei Onlinestart noch nicht sämtliche Leistungen erbracht haben oder Einträge unvollständig sein, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Zahlungen (auch nicht teilweise) zurückzuhalten bzw. zu kürzen, sofern die Umstände nicht in die Sphäre der Auftragnehmerin fallen. Es obliegt dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Auftragnehmerin über sämtliche Unterlagen, Daten, Freigaben oder Ähnliches rechtzeitig verfügt (siehe hierzu Punkt VI).

IV.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. sowie Mahnspesen (1. Mahnung EUR 5.-, 2. Mahnung EUR 9.-) als vereinbart. Bei nicht vollständiger oder fristgerechter Zahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt das auf die gesamte Laufzeit entfallende Entgelt fällig zu stellen, sowie die eigene Leistungserbringung auszusetzen bis sämtliche Forderungen beglichen sind (Terminsverlust).

IV.4. Rechnungen werden per E-Mail an die vom Auftraggeber im Bestellschein oder Onlineprofil angeführte Mailadresse für Rechnungen zugesendet.

IV.5. Die Bemessungsgrundlade für die Berechnung der netto Transaktionsgebühr ist der Brutto- Rechnungsbetrag- (inklusive Versandkosten, Umsatzsteuer und sonstige Nebengebühren).

IV.6. Bei Retouren oder Stornos werden nur die netto Transaktionsgebühren der Auftragnehmerin erstattet, nicht jedoch die für die Transaktion anfallenden Barauslagen bzw. Nebengebühren (wie beispielsweise die Gebühren des Zahlungsdienstleisters in der Höhe von 1,4% bzw. 2,9% bei außereuropäischen Kreditkarten, sowie das Disagio pro Bestellung von 0,25EUR oder sonstige Gebühren pro Transaktion wie den Rückbuchungsschutz von 0,4% + bis zu 0,07EUR je nach Zahlungsart und die Gebühren ihres Stripe Connect Express Accounts mit 0,25% + 0,10EUR pro getätigter Auszahlung).

IV.7. Die allgemeinen Versandkosten für Paketversand werden vom Auftragnehmer grundsätzlich mit EUR3,90 pro Bestellung & Händler vorgegeben; ebenso der Entfall der Versandkosten für Endkunden ab einem Wareneinkaufswert von EUR49 pro Bestellung und Händler. Der Auftraggeber kann jedoch zusätzliche Versandkosten hinsichtlich eigenen Zustellservices / Termins / Lieferung und Speditionskosten selbst für sein Einzugsgebiet definieren und in Rechnung stellen.

V. Rücktritt vom Vertrag sowie Vertragspönale

Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Auftraggeber werden nachfolgende Vertragsstrafen in Rechnung gestellt: Bei Vertragsrücktritt vor und während der vereinbarten Leistungserbringung fällt eine Vertragsstrafe von 100 % der gebuchten Leistung an. Eine Geltendmachung eines darüber-hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten, wobei der Auftraggeber in jedem Fall auch den entgangenen Gewinn zu ersetzen hat.

VI. Haftung sowie vom Auftraggeber allenfalls bereitzustellende Unterlagen/Daten im Falle von auftragsumfasster Daten-Einspeisung und Daten-Bearbeitung durch die Auftragnehmerin

VI.1. Die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages bereitzustellenden notwendigen Unterlagen, Daten und Dateien, zuzüglich für deren Funktion erforderlicher Informationen werden nachfolgend als „Unterlagen“ bezeichnet.

VI.2. Der Auftraggeber ist für die Übergabe der Unterlagen an die Auftragnehmerin verantwortlich, wobei der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen hat, dass das Material bis spätestens 14 Arbeitstage vor Leistungserbringungsbeginn durch die Auftraggeberin, vollständig, richtig sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend an die Auftragnehmerin übergeben wird. Bei Nichteinhaltung des vorgenannten Termins behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor ausschließlich die geschäftlichen Kontaktdaten des Auftraggebers im Portal veröffentlichen bzw. einen neuen Termin zu definieren.

VI.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jedoch in keinem Fall verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen zu bearbeiten, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich oder zweckdienlich ist. Der mit der Bearbeitung verbunden Zusatzaufwand kann von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden und ist vom Auftraggeber zu entrichten. Der Auftraggeber behält in jedem Fall das Recht auf jederzeitige Löschung seiner Daten, wobei dadurch jedenfalls nicht die Zahlungspflicht erlischt.

VI.4. Der Auftraggeber versichert und haftet dafür, dass er sämtliche erforderlichen Rechte, insbesondere Nutzungs-, Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Urheberrechte, an den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen besitzt sowie frei darüber verfügen kann. Dies gilt insbesondere auch für Zwecke der Film- bzw. Fotoproduktion erstellten Inhalte. Weiters garantiert der Auftraggeber, dass sämtliche Unterlagen bzw. Inhalte nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote, sowie die guten Sitten verstoßen und dass durch die Auftragserfüllung keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Seitens der Auftragnehmerin besteht die Berechtigung, jedoch in keinem Fall eine Verpflichtung eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Der Auftraggeber hat und garantiert die Auftragnehmerin hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.

VI.5. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Unterlagen durch die Auftragnehmerin besteht nicht, insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für beschädigtes oder verloren gegangene Unterlagen des Auftraggebers.

VI.6. Sollten die Unterlagen des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin bearbeitet werden oder von der Auftragnehmerin erstellt werden, verbleiben alle eventuell entstehenden Rechte bei der Auftragnehmerin. Der Auftragnehmerin stehen sämtliche Rechte, insbesondere sämtliche Patent-, Urheber- und sonstige immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den diesbezüglichen Produkten zu. Eine Verwendung der Produkte vom Auftraggeber im Rahmen von Portalen oder vergleichbarer Produkte anderer Anbieter ist nicht zulässig und haftet der Auftraggeber für allfällige diesbezüglich der Auftragnehmerin entstandene Schäden sowie entgangenen Gewinn.

VI.7. Eine Haftung der Auftragnehmerin für allfällige Leistungen von Kooperationspartnern wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VII. Gewährleistungs- und Schadenersatzmodalitäten; Haftungsausschluss

VII.1. Der Auftraggeber ist bei sonstigem Ausschluss jedweder Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte verpflichtet unmittelbar nach der Plattformschaltung auf etwaige Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 3 Werktagen ab der Plattformschaltung schriftlich bei der Auftragnehmerin anzuzeigen. Im Falle keiner bzw. nicht fristgerechten Anzeige gilt die Plattformschaltung als angenommen und es entfallen jedwede Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

VII.2. Mitbewerber des Auftraggebers können nicht ausgeschlossen werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Plattformschaltung auch über den vereinbarten Vertragszeitraum hinaus sowie auf Webseiten Dritter zu veröffentlichen ohne dass seitens des Auftraggebers hieraus Ansprüche entstehen. Design- bzw. Farbabweichungen berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall zu einer Preisminderung oder Rücktritt. Eine Haftung für Inhalte von Websites, auf seitens der Auftragnehmerin verwiesen wird, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VII.3. Es liegt im eigenen Ermessen der Auftragnehmerin festzulegen, welchen Browser bzw. welche Browserversionen für den Betrieb und Abruf der Plattform Voraussetzung sind.

VII.4. Die Auftragsnehmerin hat in keinem Fall für Fehler außerhalb ihres Einflussbereiches einzustehen, dies sind insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, Ausfälle bei Internetprovidern, sowie nicht aktualisierte Angebote auf Zwischenspeicher.

VII.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Bezahlung eines Auftrages zu verweigern bzw. gegenzurechnen, wenn hinsichtlich eines anderen Auftrags Mängel bestehen sollten.

VII.6. Eine Haftung der Auftragnehmerin besteht nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nicht für entgangene Gewinne oder andere Folgeschäden. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist auf das vom Auftraggeber bezahlte Entgelt beschränkt. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen die Auftragnehmerin beträgt ein Jahr.

VII.7. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Zahlungsausfälle jedweder Art von Vertragspartnern des Auftragsgebers (wie beispielweise insbesondere Zahlungsausfälle aufgrund betrügerischer Absichten Dritter) ist gänzlich ausgeschlossen.

VII.8. In Ergänzung zu vorgenannten Ausführungen wird klarstellend festgehalten, dass die Auftragnehmerin insbesondere keine Haftung für

  • eine konkrete Verfügbarkeit der (Online-,Markt-)Plattform,
  • die Kompatibilität des Internetdienstes mit der Hard- oder Software des Auftraggebers,
  • Schäden, die durch Verwendung des Auftraggebers aufgrund von ungeeigneter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, welche aufgrund der Internetverbindung entstehen,
  • Schäden die dem Auftraggeber durch eine rechts- bzw. vertragswidrige Nutzung des Marktplatzes durch ihn selbst oder einen Dritten entstehen,
  • die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität von Daten, Inhalten, Informationen oder Bewertungen,
  • Schäden aus dem Verlust von Daten, Informationen oder sonstigen Inhalten,
  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung weitergegebener Daten durch Dritte oder aus der Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber,
  • Schäden, die aufgrund allfälliger Rechtsverletzungen (insbesondere Wettbewerbsrecht, Urheber- oder anderer Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) entstehen,
  • Schäden aufgrund allfälliger Verletzungen von Informations-, Kennzeichnungs- und Bereitstellungspflichten seitens des Auftraggebers,

übernimmt.

VIII. Datenschutzmodalitäten

VIII.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle eines von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten passwortgeschützten Onlinezugangs das Passwort vertraulich zu behandeln, dieses sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben sowie insbesondere die Auftragnehmerin für Schäden, die aufgrund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Für den Fall, dass eine Weitergabe des Passwortes unbedingt notwendig sein sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber die gegenständliche Geheimhaltungspflicht vollinhaltlich auf diese Person zu übertragen.

VIII.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

VIII.3. Der Auftraggeber ist ausdrücklich einverstanden, dass bei Vertragserrichtung die Auftragnehmerin die vom Auftraggeber angegebenen Daten erfasst und für die vertragliche Leistungserbringung verwendet. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden sowie weiters mit dem elektronischen Erhalt (insbesondere per Mail und SMS) von Informationen auch für Werbezwecke von der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Daten des Auftraggebers zu veröffentlichen, wobei die Zustimmungserklärungen des Auftraggebers auch über den vereinbarten oder tatsächlichen Vertragszeitraum hinaus gelten, wenngleich sie jedoch jederzeit schriftlich widerrufen werden.

IX. Sonstige Bestimmungen

IX.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Firmensitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist für beide Parteien 2340 Mödling bzw. im Falle einer Landesgerichtszuständigkeit 2700 Wiener Neustadt.

IX.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; der Versand von Emails erfüllt dieses Schriftlichkeitserfordernis. Das gilt darüber hinaus auch für das Abgeben vom Schriftlichkeitserfordernis.

IX.3. Die AGB sind abrufbar unter www.localsbest.business/business-agb

X. Bonuspunkte

X.1. Gültigkeit von Bonuspunkten
Allenfalls von der Auftragnehmerin gewährte Bonuspunkte haben eine Gültigkeit von einem Jahr und verfallen unwiderruflich, sofern diese nicht vom Auftraggeber binnen der Jahresfrist verbraucht wurden. Eine Barablöse für Bonuspunkte, sowie das Einlösen gegen Monats/Jahres Gebühren ist ausgeschlossen, ebenso eine Übertragung der Bonuspunkte durch den Auftragnehmer.
Es liegt ausschließlich in der einseitigen Entscheidung der Auftragnehmerin, für welche Produkte bzw. Dienstleistungen und für welchen konkreten Zeitraum Bonuspunkte vom Auftraggeber gesammelt oder für einen konkreten Geschäftsabschluss erworben werden können. Es besteht somit keine Verpflichtung der Auftragnehmerin, für jedes zum Verkauf angebotene Produkt bzw. jede zum Verkauf angebotene Dienstleistung Bonuspunkte zu vergeben. Die Auftragnehmerin hat darüber hinaus das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Vergabe von Bonuspunkten für bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen zur Gänze einzustellen. Allenfalls bereits gesammelte Bonuspunkte eines Kunden verfallen in diesem Fall ersatzlos.

Der Auftraggeber erhält keine Bonuspunkte für stornierte oder widerrufene Bestellungen.

X.2. Die Leistungsübersicht der Bonuspunkte ist abrufbar unter www.localsbest.business/b2b-info