Kleintransportgewerbe - mit beschränkter KFZ-Anzahl
Kleintransportgewerbe - mit beschränkter KFZ-Anzahl
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, eingeschränkt auf die Verwendung von 1 KFZ